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CO2 Börse by Auto Hermann

Co2 Börse by Auto Hermann - ah Auto Hermann AG - Ebnat-Kappel

 

CO2 kaufen und Geld sparen

Seit dem 1. Juli 2012 gilt das CO2-Gesetz in der Schweiz. Bei Neuwagen wird somit eine CO2-Sanktion fällig, welche je nach CO2-Ausstoss bis zu 30’000.- CHF betragen kann. Dank unserer Aktion können Sie beim Kauf eines Neuwagens bei uns mehrere Tausend Franken sparen. Melden Sie sich unter +41 71 993 11 11  und lassen Sie sich beraten!

CO2 Steuern können die Autos empfindlich verteuern. Der Bund will damit die Kunden auf Autos mit tiefem CO2 Ausstoss steuern. Neuwagen sind grundsätzlich CO2 pflichtig, Occasionswagen sind nicht zu besteuern.

Um eine schnelle Kosten-Berechnung durchzuführen, bietet unsere CO2 Börse einen kostenlosen CO2 Steuer Rechner an.

 


Berechnungstool für Kleinimporteure von Personenwagen  hier berechnen


Was ist die CO2 Steuer beim Auto-Import in die Schweiz?

Wird ein neues Fahrzeug in die Schweiz importiert, fällt die CO2 Steuer an. Erfahren Sie was die CO2 Abgabe ist und was es dabei zu beachten gibt.

Welche Fahrzeuge sind von der CO2 Steuer betroffen?

Nicht alle Autos die in die Schweiz importiert werden, sind von einer CO2 Steuer betroffen. Die CO2-Verordnung gilt nur für Fahrzeuge, die noch nicht länger als 12 Monaten im Ausland zugelassen waren. Entsprechend ist die Zeitspanne zwischen der Erstzulassung und dem Schweizer Zollstempel entscheidend.

Wie wird die CO2 Abgabe berechnet

Für die Berechnung der CO2 Abgabe werden die Fahrzeugangaben aus der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) benötigt. Sowie das Fahrzeugdokument weisst die tatsächliche Masse (Gewicht) und den kombinierten CO2 Ausstoss aus. Diese Angaben bilden die Berechnungsgrundlagen und werden nun in Relation zum CO2-Zielwert gesetzt. Der CO2-Zielwert besteht aus dem durchschnittlichen Leergewicht aller Neufahrzeugen aus dem Vorjahr und dem CO2-Ausstoss von 95 Gramm. Ab 2022 gibt es keine CO2-Sonderziele mehr für Klein- und Nischenhersteller.

Wie wickle ich die CO2 Abgabe ab?

Für die Abwicklung der CO2 Abgabe benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Prüfbericht Form. 13.20 A, welchen Sie vom Schweizer Zoll erhalten
  • COC (Certificate of Conformity) oder (EWG Übereinstimmungsbescheinigung)

Die Unterlagen können Sie uns per Post zustellen oder direkt bei uns vor Ort einreichen.
Die Abwicklung dauert in der Regel 3 bis 5 Arbeitstage.

CO2-Gesetz / CO2-Börse

Unsere CO2 Börse handelt CO2. Wir verkaufen unsere CO2 Guthaben an Privatkunden sowie Grosskunden. Die Abtretungen müssen vor der ersten Inverkehrsetzung geschehen. Der Preis wird aufgrund der Marktsituation wie an einer Aktienbörse tagesgerecht festgelegt.

Der Bund wollte in der Gesetzgebung bewusst dieses sinnvolle, marktwirtschaftliche Gebahren einer CO2 Börse zulassen. Aus diesem Grund erbringen wir damit einen wichtigen volkwirtschaftlichen Auftrag über unsere CO2 Börse.

Die Komplexität des ganzen CO2 Gesetzes, deren Verordnung und den Erläuterungen und der Praxis stehen bei unseren Spezialisten abrufbereit. Wir dürfen für uns in Anspruch nehmen, führendes Know How in der Schweiz im Bereich CO2 Handel, CO2 Gesetz und CO2 Börse zu haben.

Erfahren Sie mehr über das CO2-Gesetz sowie über unsere CO2-Börse, mit welcher Sie als Kleinimporteur Steuern sparen können.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 071 993 11 11 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.